Erneuerbare Energiegemeinschaften

Erneuerbare Energiegemeinschaften

Erneuerbare Energie Gemeinschaften sind ein Mittel der Wahl des Gesetzgebers, um die Ziele zur 100%igen billanziellen Stromversorgung Österreichs zu erreichen. In verschiedenen Formen ist es nun gesetzlich veranktert, dass jeder Erneuerbare Energien produzieren und gemeinschaftlich verbrauchen kann, sowie den Strompreis dabei selbst festlegt und das österreichweit. Sie können also theoretisch in Vorarlberg angesiedelt sein und eine Photovoltaikanlage betreiben, mit der Sie elektrische Energie für die Teilnehmer Ihrer Energiegemeinschaft die z.B. in Wien angesiedelt sind, bereit stellen.

Verschiedene Formen von Energiegemeinschaften sind:

  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
  • lokale Energiegemeinschaft
  • regionale Energiegemeinschaft
  • Bürgerenergiegemeinschaft

Die begriffliche Unterscheidung bezieht sich darauf, bis in welche Netzebene die Netzbetreiber (VNB und ÜNB) involviert sind. Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage betrifft lediglich Netzebene 7 (Hausanschluss), wo z.B. in einem Gebäude mehrere Mieter mit mehreren Messlokationen (Zählpunkten) angesiedelt sind. Eine Photovoltaikanlage kann dort unter den Mietern über ein statisches oder dynamisches Model angeboten und abgerechnet werden.

Lokale und regionale Energiegemeinschaften bezeichnen dabei Energiegemeinschaften, die im Netzbereich eines Verteilnetzbetreibers liegen (bis zur Sammelschiene auf Netzebene 4). Und Bürgerenergiegemeinschaften bezeichnet überregionale Energiegemeinschaften, also Energiegemeinschaften, die auch das Netz des Übertragungsnetzbetreibers mit inkludieren.

Wenn Sie Interesse an einer Energiegemeinschaft haben, melden Sie sich gerne! Wir beraten Sie von Ihrer Idee und ihren Möglichkeiten über die energiewirtschaftlichen Anmeldungsschritte (EButilities, EDA-Anwenderportal) bis hin zum finalen Start der Energiegemeinschaft.

Einen Kontakt können Sie gerne hier herstellen.